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pLAN-los 6


Vom 3. bis 5. ist es endlich wieder soweit. Da findet bei uns in der Aula die 6. Netwzwerk-Party statt. Anmelden könnt ihr euch ab sofort im Sekreteriat (nur Schüler des Gymnasium Finow, max. 50 Teilnehmer).

  Hier gibts die Regeln, die vor der Anmeldung zur LAN unbedingt beachtet werden sollten:

§1: Allgemeine Bestimmungen
a)Die Veranstaltung einer LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
b)Finanzielle Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu gute.
c)Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den Ausschluss des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.
§2: Vorraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung
a)Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekannt gegebenen Teilnahmebeitrag geleistet und kann dies auch notfalls bestätigen.
b)Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware weiters zur Teilnahme nötig ist.
c)Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.
d)Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.
e)Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.
§3: Bestimmungen während der Veranstaltung
a)Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen und ihm etwaigen Teilnahmebeitrag zu refundieren bzw. bei schwerwiegenden Vergehen einzubehalten.
b)Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu begehen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software-Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.
c)Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
d)Während der Veranstaltung herrscht absolutes Rauchverbot. Jedoch besteht im Außenbereich Möglichkeit dazu.
e)Weiterhin ist der Genuss von alkoholischen Getränken strengstens verboten.
f)Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoofern ist nur auf Grund einer Genehmigung der Veranstalter erlaubt.
g)Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
h)Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren.
i)Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluss, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.
j)Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen so schnell wie möglich nach bestem Wissen und Gewissen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
k)Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer entweder Übernachtung vor Ort oder Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten an.
§4: Bestimmungen zum Abschluß der Veranstaltung
a)Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.) und den Abfall geordnet an die Veranstalter zu übergeben.
b)Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbare Schäden jeglicher Art.
c)Der Veranstalter trägt die Verantwortung für Schäden, mit Ausnahme der unter §4 b angeführten Umstände. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.
d)Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist oder aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.